Verkaufsrichtlinie für stationären Handel und E-Commerce

Teil A: Allgemeine Regelungen

§ 1 Anwendungsbereich

FALKE steht für innovative und qualitativ hochwertige Premium-Textilprodukte. Damit dies wei- terhin so wahrgenommen wird, bedarf es zu einer erfolgreichen Vermarktung der durch FALKE vertriebenen Produkte, insbesondere und einzelfallabhängig Produkte mit dem Branding „FALKE“ oder „Burlington“, oder Lizenz-Produkte (zusammenfassend „FALKE-Produkte“ ge- nannt) einer professionellen und möglichst einheitlichen Außendarstellung und Präsentation dieser Produkte sowie der entsprechenden Marken durch Händler, wofür die nachfolgenden Bestimmungen gelten. Sie gelten für die Vermarktung und den Vertrieb von FALKE-Produkten durch Händler im stationären Vertrieb sowie im Vertrieb über das Internet („E-Commerce“).

Diese Richtlinie der FALKE KGaA („FALKE“) gilt ausschließlich zwischen Unternehmern i.S.v. § 14 BGB, die unsere Produkte im stationären Handel oder E-Commerce verkaufen (nachfolgend „Händler“ genannt). Die Richtlinie gilt ergänzend zu unseren AGB (https://www.falkeb2b.com/de/de/static/terms).

Diese Richtlinie ersetzt sämtliche vorherigen Richtlinien oder Vereinbarungen in Bezug auf An- forderungen im stationären Handel und E-Commerce.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Händlers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn FALKE die Leistungen in Kenntnis entgegenstehender abweichender Bedingungen des Händlers vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Geistiges Eigentum, Marken und sonstige Kennzeichen / URL / Domains

1. Marken und sonstige Kennzeichen

Dem Händler ist es untersagt, Marken, Handelsnamen und sonstige Kennzeichen der FALKE Gruppe, insbesondere „FALKE“ und / oder „Burlington“, soweit ein Unternehmen der FALKE Gruppe Inhaberin ist (nachfolgend zusammenfassend „Kennzeichen von FALKE“ genannt) so- wie damit identische oder verwechselbare Darstellungen

  1. a)  für sich schützen oder eintragen zu lassen
  2. b)  als Bestandteil einer Firma oder Namens zu verwenden
  3. c)  als First-Level-Domain (z.B. www.abcfalke.com) zu verwenden. Die Verwendung als Se- cond-Level-Domain (z.B. www.abc.com/falke) oder im Rahmen eines weiter untergeord- neten Levels ist gestattet.

2. Verletzung durch Dritte

Sollte dem Händler bekannt werden, dass ein Dritter Kennzeichen von FALKE unberechtigt ver- wendet, ist er verpflichtet, FALKE hierüber zu informieren.

§ 3 Geheimhaltung

Der Händler verpflichtet sich während der Zusammenarbeit und für die Dauer von drei Jahren danach, über alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu FALKE ihm zur Kenntnis gelangten, nicht allgemein bekannten, geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge von FALKE Still- schweigen zu bewahren, insbesondere über Geschäftsgeheimnisse von FALKE. Jede Preisgabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von FALKE. Weiterge- hende gesetzliche oder vertragliche Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben unberührt.

§ 4 Zuwiderhandlungen

Verstößt der Händler gegen eine Verpflichtung aus dieser Richtlinie, so wird FALKE den Händler in der Regel abmahnen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

Liegt eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Händlers vor oder stellt er den Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dieser Richtlinie nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, ist FALKE berechtigt, von allen noch nicht vollständig erfüllten Kaufverträgen mit ihm zurückzutreten und die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu beenden.

§ 5 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) wird ausgeschlos- sen.

§ 6 Gerichtsstand

Ist der Händler Kaufmann i.S.d. HGB oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Richtlinie und den mit dem Händler geschlossenen Verträgen Schmallenberg/Deutschland.

TEIL B: Regelungen für Vermarktung und Vertrieb im stationären Handel und E-Commerce

§ 7 FALKE selbst oder bestimmten Händlern vorbehaltene Verkaufsgebiete und Kundengruppen

FALKE behält sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens das Recht vor, bestimmte Verkaufsgebiete oder Kundengruppen exklusiv sich selbst vorzubehalten oder bestimmten Händlern zuzuweisen. Insofern sind aktive Verkaufsbemühungen und Werbemaßnahmen (d.h. auf Initiative des Händlers) anderer Händler in diesen Gebieten bzw. gegenüber diesen Kundengruppen nicht gestattet. Die Verwendung von Preissuchmaschinenplattformen, die gezielt auf das jeweilige Gebiet oder die jeweilige Kundengruppe ausgerichtet sind, gilt ebenfalls als aktive Verkaufsbemühung. Passive Verkäufe (d.h. als Reaktion auf Initiative des Kunden oder über den eigenen Online-Shop, sofern dieser nicht gezielt auf das jeweilige Gebiet oder die jeweilige Kundengruppe ausgerichtet ist) werden ausdrücklich nicht beschränkt.

§ 8 Anforderungen an Mindestumsatz

Vorgaben seitens FALKE an Mindestumsätze und an das Erreichen/Nichterreichen geknüpfte Rechtsfolgen unterliegen einem gesonderten Dokument.

§ 9 Besondere Anforderungen an den stationären Handel

1. Großhändler

Ein Händler, der ausschließlich an Wiederverkäufer verkauft (Großhändler), verpflichtet sich zur Beschäftigung von Personal, das für den ordnungsgemäßen Vertrieb der FALKE-Produkte geschult ist. Er hat zudem repräsentative Geschäftsräume zu betreiben. Er hat zudem eine systematische Lagerhaltung zu unterhalten.

2. Einzelhändler

Ein Händler, der ausschließlich oder überwiegend an Endverbraucher verkauft (Einzelhändler), muss folgende Anforderungen erfüllen:

a) Er muss dem hochwertigen Textilfachhandel, Sportfachhandel, Wäschefachhandel, Schuhfachhandel oder hochwertigen Lifestyle- oder Concept Stores angehören und geschultes Verkaufspersonal beschäftigen.

b) Prominente Präsentation der FALKE-Produkte in angemessener Markenumgebung (hoher Bekanntheitsgrad, hohes Qualitätsniveau der übrigen Produkte) und optisch abgegrenzt von weiteren Produkten und in Kategorien unterteilt.

c) Vorhaltung der üblichen Hauptgrößen in Mengen und Sortimentsbreite, die eine

prominente Markenwahrnehmung sicherstellt.

d) Produktpräsentation anhand eines Visual Merchandise Konzepts entsprechend oder in Anlehnung an die FALKE Merchandise Guideline.

e) Mindestöffnungszeiten an 5 Wochentagen mit durchschnittlich 6 Stunden täglich.

§ 10 Besondere Anforderungen an den E-Commerce

1. Generelle Anforderungen

Beim Verkauf von FALKE-Produkten über eine vom Händler betriebene Website (Onlineshop) müssen folgende generelle Anforderungen erfüllt werden:

a) Kompatibilität der Website mit allen gängigen Browsern.

b) Verwendung eines sicheren Servers für die Host-Website.

c) Nutzung branchenüblicher Verschlüsselungstechnik („https“) für den Zahlungsvorgang und zum vertraulichen Umgang mit Kundendaten.

d) Ausweisung aller rechtlich notwendigen Kunden-Informationen, insbesondere

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Händlers inklusive Zahlungs- und Retouren-
  • bedingungen
  • Datenschutzerklärung / ggf. Cookie-Banner
  • Kontaktinformationen und Impressum des Händlers.

e) Dem Händler ist es nicht gestattet, eine FALKE Website oder jegliche FALKE Microsites in sein eigenes Frameset einzubinden.

Der Händler hat den Onlineshop so zu gestalten, dass eine Verwechselung mit von FALKE betriebenen Onlineshops ausgeschlossen ist. Ferner ist der Onlineshop so zu konfigurieren, dass ein unproblematischer Such- und Bestellvorgang über mobile Geräte sichergestellt ist.

2. Kundenbezogene Anforderungen

Neben der Qualität von FALKE-Produkten hat die Kunden-Erfahrung beim Kauf von FALKE-Produkten (User Experience) einen maßgeblichen Einfluss auf die Kundenzufriedenheit. Um eine optimale User Experience beim Kauf in Onlineshops zu gewährleisten, müssen daher über die in Ziffer 1. genannten generellen Anforderungen hinaus beim Verkauf von FALKE-Produkten über einen Onlineshop folgende weiteren kundenbezogene Anforderungen erfüllt werden:

a) Erfüllung branchenüblicher Website-Performance Anforderungen, insb. bzgl. schneller Zugriffs- und Ladezeiten.

b) Übersichtliche und unkomplizierte Navigation inkl. Suchfunktion für Produkte.

c) Informationen über die Verfügbarkeit der einzelnen Artikel in Echtzeit.

d) Klar verständlicher und übersichtlicher Bestellprozess, der nicht durch störende PopUp-Werbung oder Layer/Hover Ads gestört wird.

e) Übersichtlicher Warenkorb.

f) Angebot von mindestens zwei verschiedenen Bezahlmethoden, die durch aktuelle Verschlüsselungstechnik gesichert sind.

g) Unterhaltung eines E-Mail-Supports und/oder einer erreichbaren Kunden-Hotline mit einer Mindesterreichbarkeit von montags bis freitags, 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Einbindung des Supports und/oder der Hotline auf der Angebotsseite des Onlineshops sowie Beantwortung von Kundenfragen innerhalb von 24 Stunden.

h) unverzügliche Versendung einer Bestellbestätigung unter Angabe aller relevanten Daten nach Eingang der betreffenden Bestellung.

i) unverzügliche Information der Kunden über das Versanddatum, Versandadresse, Zusteller, Trackingnummer sowie voraussichtliches Zustelldatum.

j) Versendung der Ware innerhalb des marktüblichen Zeitraums zu angemessenen und marktüblichen Versandkosten.

3. Präsentation von FALKE-Produkten

Bei shopinterner Suche nach der jeweiligen Marke von FALKE bzw. deren Auswahl (z.B. Marken-Filteroption oder Markenshop) dürfen ausschließlich Produkte dieser Marke angezeigt werden. In der Sitemap muss die relevante Shopkategorie (z.B. Socken) zumindest als Unterkategorie auffindbar sein.

Die Marken- und Produktpräsentation darf ausschließlich mit dem von FALKE jeweils gestellten Material (soweit verfügbar) erfolgen. Hierzu zählen insbesondere Produktinformationen, Produktabbildungen, Videos und Logos, wobei bzgl. der Logos, Produktabbildungen und -Informationen lediglich proportionale Veränderungen gestattet sind. Auf Verlangen stellt der Händler FALKE Verwendungsbelege zur Verfügung. Pro Artikel müssen (soweit vorhanden) mindestens drei Produktabbildungen verwendet werden. Nach Zustimmung durch FALKE kann als Ergänzung oder anstatt des seitens FALKE zur Verfügung gestellten Materials eigenes Material verwendet werden.

Die Produktinformationen müssen mindestens folgende Punkte umfassen:

- Marke, Produktname und Produktgruppe (z.B. „Falke Airport Socken“) im Titel

- bildliche Darstellung aller Farben, in denen das jeweilige Produkt erhältlich ist

- Angaben zu Material und Textilkennzeichnung

- Hauptattribute des jeweiligen Produkts, soweit von FALKE kommuniziert

4. Nutzung von Internetmarktplätzen

Der Händler ist zum Verkauf von FALKE-Produkte über Internet-Marktplätze nur dann berechtigt, wenn der betreffende Internet-Marktplatz dem innovativen und qualitativ hochwertigen Image der FALKE-Produkte gerecht wird.

FALKE will das Risiko eines Imageverlusts vermeiden, das aus dem Verkauf von FALKE-Produkten über Internet-Markplätze resultiert, die Verbraucher insbesondere mit billigen Produkten von geringer Qualität assoziieren, und über die FALKE deswegen auch selbst nicht verkauft.

Ein solches Risiko eines Imageverlusts ist beispielsweise bei einem Internet-Marktplatz anzunehmen, der nicht auch auf den Verkauf von Produkten derselben oder einer verwandten Gattung wie FALKE-Produkte ausgerichtet ist bzw. über den Produkte derselben oder einer verwandten Gattung wie FALKE-Produkte nicht regelmäßig verkauft werden.

Das Risiko eines Imageverlusts begründet außerdem insbesondere der Verkauf von FALKE-Produkten über „Discounter-Marktplätze“. Das sind Internet-Marktplätze, die von Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels betrieben werden, die – bei ihrem stationären Vertrieb oder Internet-Vertrieb – unter anderem Lebensmittel zu billigen oder rabattierten Preisen anbieten.

Verbraucher sollen FALKE-Produkte nicht mit diesen Eigenschaften assoziieren, weshalb dem Händler ein Verkauf von FALKE-Produkten über Discounter-Marktplätze untersagt ist.

5. Online-Werbung

a) Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization, SEO)

Im Rahmen der SEO ist dem Händler verboten, unlautere oder täuschende Methoden zu verwenden, um das Ranking der eigenen Website zu verbessern. Die Nutzung von Suchmaschinenwerbung (Search Engine Advertising, SEA) ist innerhalb der Grenzen der jeweiligen Suchmaschinenrichtlinien sowie der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zulässig. Untersagt ist dem Händler allerdings, Kennzeichen von FALKE sowie FALKE-Produkte im Rahmen des sog. Brand Bidding mit einer abwertenden und/oder negativen Qualitätsbezeichnung (Bsp. billig, Imitat) zu kombinieren, um Besucher auf die eigene Website zu locken.

b) Displaywerbung

Displaywerbung darf unter Verwendung der von FALKE bereitgestellten oder von fremden Materialien betrieben werden, sofern solches Fremdmaterial dem Qualitätsanspruch von FALKE genügt. Der belästigende Einsatz dieser Werbemittel (z.B. durch Pop-Ups) ist nicht gestattet.

c) Affiliate Marketing (Vermarktung durch Dienstleister auf anderen Websites) darf unter denfür die übrige Werbung geltenden Voraussetzungen betrieben werden.

d) Social Media

Bei der Einrichtung und des Betriebs von Social-Media-Accounts ist dem Händler die Verwendung von Kennzeichen von FALKE als Account- oder Profilnamen/Profilbild untersagt, auch in Kombination mit anderen Begriffen. Generell darf zu keiner Zeit der Eindruck erweckt werden, es handele sich um einen offiziellen FALKE Social-Media-Kanal. Der Händler stellt außerdem eine adäquate und zeitnahe Kommunikation und ggf. Weiterleitung von Beschwerden und Reklamationen innerhalb von 24 Stunden an sein Service Center zur Kundenbetreuung sicher. Sofern Inhalte von offiziellen FALKE Social-Media-Kanälen geteilt bzw. gepostet werden, dürfen keine Änderungen des Visuellen und keine wesentlichen Änderungen der Begleittexte vorgenommen werden.

Die Anforderungen gemäß des obigen § 10 Ziffer 3 („Präsentation von FALKE-Produkten“) sind einzuhalten.

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